Wie können Sie helfen?
Werden Sie unser Partner und unterstützen Sie damit auch unser aktuelles Schulprojekt.
Jeder kann helfen, jede Hilfe zählt!
Wenn Sie Unternehmer sind, nutzen Sie neben der steuerlichen Ersparnis auch einen positiven Werbeeffekt für Ihr Unternehmen.
Hilfe für benachteiligte Menschen, vor allem für Kinder, findet überall viel mehr Zustimmung als teure Werbegeschenke.
Spenden statt Geschenke!
Auf Wunsch schicken wir allen Spendern und allen Schenkenden eine Zuwendungsbestätigung.
Jede Spende hilft, dass wir notleidenden und verlassenen Kindern aus armen und zerbrochenen Familien ein liebevolles Zuhause und neue Hoffnung geben können.
Sie sind herzlich eingeladen mitzuhelfen, denn wer hilft, macht sich selbst eine Freude.
Auch jungen Menschen
ist es eine Herzensangelegenheit
zu helfen.
Vor meiner Indienreise im Juni 2013 kam der 12 jährige Calvin Hensle vom Autohaus Hensle auf mich zu und fragte mir Löcher in den Bauch über unsere Arbeit in Indien und die Kinder im Kinderheim „Licht des Lebens“. Ich erzählte ihm von unseren Kindern im Heim, die teilweise keine Eltern mehr haben oder bei denen die Eltern so arm sind, dass sie zu wenig Geld haben, um Ihren Kindern etwas zu essen zu kaufen.
Sofort fing er an zu überlegen, wie er einen Teil zum Helfen beitragen könnte. Zuerst gab er mir einige seiner liebsten Spielzeuge mit und anschließend kam er mit einem großen Scheck. Er hatte sehr hart gearbeitet, Kuchen und Waffeln gebacken und diese im Autohaus Hensle an einem Wochenende verkauft. Über 1.000,- EUR hat er so gesammelt.
Ich freue mich sehr, dass es junge Menschen gibt, denen es eine Herzensangelegenheit ist, anderen zu helfen. Die Kinder aus dem Kinderheim „Licht des Lebens“ und ich sagen danke und sind glücklich über einen neuen Freund in Deutschland.
Bestätigung über Ihre Zuwendung zur Vorlage beim Finanzamt:
Spenden an HCLe.V. sind nach §10b Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig. HCLe.V. Gebhardsweiler 10c, 88690 Uhldingen ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Überlingen StNr.87018/09363 vom 18.11.2020 nach §5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass es sich um eine Spendzuwendung handelt, die nur zur Förderung der satzungsmäßigen Hilfe, wo Christen leiden und Kinder Hilfe brauchen, verwendet wird. Auch im Ausland. (§ 50,1 EstDV).
Bis zu einem Betrag von 200 € gilt der quittierte Beleg zusammen mit dem Kontoauszug als Zuwendungs-bestätigung. Bei höheren Spenden bekommen Sie vom Verein eine dementsprechende Zuwendungsbescheinigung.
HCL e.V.
„Helfen wo Christen leiden –
wo Kinder Hilfe brauchen“
Gebhardsweiler 10c, 88690 Uhldingen
Unsere Bankverbindung:
Spendenkonto Nr.: 12400136
Volksbank Überlingen BLZ 690 618 00
IBAN: DE30 6906 1800 0012 4001 36
BIC: GENODE61UBE
www.wo-christen-leiden.de
HCL e.V. - Gebhardsweiler 10c
88690 Uhldingen - Germany
Telefon: 0 75 56 - 91 93 78
Telefax: 0 75 56 - 83 73
E-Mail: mail@wo-christen-leiden.de
Wenn Sie spenden wollen und die links stehende Bestätigung ausdrucken, gilt sie zusammen mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt (bis € 200.-)
Darüber hinaus stellen wir gerne auf Wunsch Spendenbescheinigungen für das Finanzamt aus.